Service/Wartung: Wartungsintervalle

Wartungsintervalle von Brandschutzeinrichtungen
Eine Vielzahl von Vorschriften regelt die Wartung von verschiedenen Brandschutzeinrichtungen.
Hier wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Fristen geben:

Feuerlöscher
DIN 14406 Teil4 - Instandhaltung von Feuerlöschern TRB 801 Punkt 18 innerhalb der Druckbehälterverordnung. GGVS - Gefahrgüterverordnung Straße einschließlich der dazugehörigen ADR - Richtlinien Versammlungsstättenverordnung, Geschäftshausverordnung.

Wandhydranten
DIN 14461 Teil1 Steigleitung "naß" und "naß - trocken"
DIN 14462 Teil2 Steigleitung "trocken"

Feuerwehrschläuche
DIN 14811 Druckschläuche (Faltschläuche)1
DIN 14818 Formbeständige Schläuche

Diese Brandschutzeinrichtungen sind in folgenden Intervallen zu prüfen:
(Prüffristen und Prüfpflichten beziehen sich immer auf gesetzlich vorgeschriebenes Gerät oder Einrichtungen)

Feuerlöscher alle 24 Monate
Feuerlöscher im GGVS-Verkehr: alle 24 Monate
Wandhydranten "naß" und "naß/trocken" alle 12 Monate
Löschwasseranlage "trocken" alle 24 Monate
Flachschläuche in Wandhydranten alle 12 Monate
Formstabile Schläuche in Wandhydranten alle 12 Monate
RWA-Anlagen alle 12 Monate
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